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5. November 2011, Neue Zürcher Zeitung / NZZexecutive

Ein Gütesiegel für Anwälte und Klienten

Arbeitswelt: Fachanwalt

Ein Gütesiegel für Anwälte und Klienten (Bild: iStock)Zoom

Ein Gütesiegel für Anwälte und Klienten (Bild: iStock)

Robin Schwarzenbach

Der Glarner Erbrechtsexperte hat allen Grund zur Freude. Seitdem er vor drei Jahren eine Weiterbildung zum «Fachanwalt SAV» absolviert hat, haben die Anfragen in seinem Lieblingsgebiet markant zugenommen. Heute gelangen auch Mandanten aus den umliegenden Regionen an ihn, den einzigen ausgewiesenen Spezialisten im Kanton. Für den Rechtsanwalt ist dies ein Fingerzeig, dass juristisches Fachwissen nicht nur in den Städten gefragt ist, die naturgemäss über eine hohe Dichte an Advokaten verfügen, sondern auch auf dem Land. Seine Drei-Mann-Kanzlei indes präsentiert sich weiterhin als allgemein tätiges Anwaltsbüro; es werden Fragestellungen aus mehreren Bereichen behandelt.

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Allein, die Welt ist komplex geworden, und mit ihr auch jene der Paragrafen. Mit einer professionellen Übersicht ist es bei vielen juristischen Sachverhalten nicht getan. Rechtsanwälte, die sich als Generalisten alter Schule verstehen und ihren Klienten grundsätzlich in jeder Lage beizustehen pflegen, gibt es immer weniger. Je schwieriger eine Problematik, desto eher sind Juristen gefragt, die sich mit genau diesen Themenkreisen befassen. Dieser Umstand ist nicht neu. Die hiesigen Advokaten sind längst dazu übergegangen, ihre bevorzugten Tätigkeitsgebiete selbst anzugeben. Ein Qualitätsausweis ist das freilich nicht, und bis vor vier Jahren existierte erst ein aussagekräftiges Siegel hierzulande, das einen Anwalt tatsächlich als Fachmann qualifizierte: das eidgenössisch anerkannte Diplom des Steuerexperten, das auch von Ökonomen erworben werden kann.

2007 nun ist der Fachanwalt hinzugekommen, ein Abschluss, der vom Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) ins Leben gerufen wurde und in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten angeboten wird. Neben Erbrecht stehen die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familienrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie Bau- und Immobilienrecht zur Wahl. Die Einführung eines Strafrechtslehrgangs ist nach Angaben des SAV in den kommenden zwei Jahren vorgesehen.

Kurse für Spezialisten

Die Hürden für den Titel sind nicht zu unterschätzen. Um zu den berufsbegleitenden Kursen zugelassen zu werden, ist eine praktizierende Erfahrung von mindestens drei Jahren in dem betreffenden Gebiet Voraussetzung. Die Weiterbildung ist maximal auf ein Jahr angelegt, was einer Präsenzzeit von 120 Stunden plus etwa 180 Stunden zur Vorbereitung entspricht. Am Ende stehen eine schriftliche Prüfung an einer der beteiligten Universitäten und ein Fachgespräch im Rahmen des SAV. Dieses hat den Zweck, prozess- und standesrechtliche Fragen unter die Lupe zu nehmen. Hierzu kommen keine fiktiven Beispiele zur Sprache; aus der Berufspraxis der Kandidaten werden vielmehr konkrete Fälle diskutiert, die diese zuvor einzureichen haben.

Laut dem SAV haben dieses Prozedere bisher 339 Advokaten erfolgreich durchlaufen; 86 weitere sind zurzeit dabei. Wegen mangelnder Qualifikationen wurden insgesamt 24 Anwälte abgewiesen; 12 Kandidaten fielen bei der Prüfung durch; 10 Teilnehmenden wurde das finale Fachgespräch zum Verhängnis – ein ärgerliches Verdikt, wenn man bedenkt, dass die Weiterbildung nicht nur Zeit, sondern auch 13 500 Franken an Kursgebühren kostet. Hinzu kommen Kost und Logis in jenen Blockseminaren, die in Tagungshotels stattfinden. Für das Diplom haben Fachanwälte SAV zudem eine einmalige Gebühr von bis zu 1300 Franken zu entrichten, und sie müssen jedes Jahr eine fachspezifische Fortbildung im Umfang von mindestens zwei Tagen nachweisen, um den Titel weiterhin führen zu dürfen.

Die Aufnahmekriterien stellen dem Niveau der Lehrgänge ein gutes Zeugnis aus. Doch wie steht es um den Erkenntnisgewinn? Gehören die Teilnehmenden kraft ihrer bisherigen juristischen Praxis nicht ohnehin schon zu den Kennern in ihrem Gebiet? Vonseiten des SAV jedenfalls ist es ausdrücklich erwünscht, dass die einzelnen Anwälte ihr Fachwissen in den Kursen einbringen. Den universitären Dozenten komme eher eine moderierende Rolle zu, sagt Mirko Roš, früherer Präsident des Zürcher Anwaltsverbands, der die Schaffung des Fachanwalts seinerzeit angestossen hat.

Wie dem auch sei: Für den eingangs erwähnten Erbrechtsexperten bedeutete die Weiterbildung einen «Quantensprung». Der 50-Jährige sagt jedoch auch, dass er ein Alter erreicht habe, in dem man ihm zu glauben beginne. Auch das habe zu seiner heutigen Marktposition beigetragen. Laut Roš profitieren angehende Fachanwälte vor allem von der Komplexität der in den Kursen problematisierten Fälle, von den interkantonalen Unterschieden und von einem wertvollen Netzwerk für die Zukunft.

Mehr Konkurrenz am Markt

Nicht vergessen gehen sollte in dem Zusammenhang, dass die Vorbehalte gegenüber solchen Spezialisierungsbestrebungen im SAV selbst erheblich waren. Viele Rechtsanwälte, die sich weiterhin dem Leitbild des Generalisten verpflichtet fühlen, fürchteten, dass sich ihre Klienten fortan direkt an die entsprechenden Fachanwälte wenden würden – eine allerdings unbegründete Sorge, wie der Präsident des SAV, Beat von Rechenberg, mit Blick auf die beratende Funktion von Allgemeinpraktikern festhält. Auch gab es Zweifel im Verband, ob ein sogenannter Fachanwalt per se besser sei als ein erfahrener, versierter Rechtsvertreter. Andererseits haben viele Advokaten offenbar Bedenken, als Fachanwalt in die entsprechende Ecke gedrängt zu werden und sich so nicht mehr im gleichen Masse mit anderen Rechtsgebieten auseinandersetzen zu können. Daher verzichten einige Absolventen der Weiterbildung bewusst darauf, ihren Titel öffentlich zu machen.

Fest steht, dass die Auszeichnung vorab für kleine Anwaltsbüros ein Instrument sein kann, um sich zu profilieren. Die grossen Kanzleien sind in den letzten Jahren weiter gewachsen. Spezialkenntnisse lassen sich so auf mehrere Schultern verteilen. Eingespielte Teams arbeiten intern zusammen, Fachwissen aus unterschiedlichen Bereichen ist auf diese Weise schnell zur Hand. Viele Anwaltsunternehmen führen zudem eigene Schulungen durch. Dies trifft vor allem auf die Wirtschaftskanzleien zu. Es ist denn auch kein Zufall, dass deren Kerngebiete wie etwa Börsen-, Kartell- oder Immaterialgüterrecht von den bestehenden Fachanwaltskursen ausgeklammert bleiben.

Die fortschreitende Spezialisierung in der Anwaltschaft ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Schweizer Markt für Rechtsdienstleistungen in Bewegung ist. Rechtsschutzversicherer und Treuhandgesellschaften treten vermehrt in Konkurrenz zu den Kanzleien, dies vor allem im nichtprozessualen Bereich. Insofern erstaunt es nicht, dass der Fachanwalt SAV nur den unabhängigen Rechtsanwälten offensteht.

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